Ehekrise - was nun?
Gerät eine Beziehung in eine Krise, so sollten die Rechtsanwältin oder das Gericht nicht die erste Anlaufstation sein. Aus der psychologischen Forschung weiss man, dass die Betroffenen mit einer Scheidung eine Reihe von Erwartungen verbinden, die sich regelmässig nicht erfüllen. Zu diesen Scheidungsmythen gehört etwa die Vorstellung: “Mit einer Scheidung endet die Beziehung und werde ich meine Schwierigkeiten los.” Beachten Sie unsere Expertentipps zum Umgang mit den Gefühlen und den Konflikten in einer Beziehung. Auf unserer Linkseite finden Sie Beratungsstellen, die Ihnen bei Eheproblemen weiterhelfen können. Eine Mediation kann nicht allein bei der Gestaltung einer einvernehmlichen Scheidung helfen. Vielmehr lassen sich damit auch Konfliktlösungsmuster gemeinsam erarbeiten, die eine Trennung oder Scheidung gänzlich überflüssig machen.
Erscheint eine Trennung oder Scheidung dennoch unausweichlich, so stellt sich die Frage des richtigen rechtlichen Vorgehens: Eine Scheidung ist entweder auf gemeinsames Begehren (Art. 111 und 112 ZGB) oder dann bei wichtigen Gründen (Art. 115 ZGB) oder nach zweijährigem Getrenntleben möglich (Art. 114 ZGB).
Wenn die Ehegatten sich über eine Scheidung nicht einig sind, kann die zur Scheidung entschlossene Partei mit der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes die Voraussetzungen für eine spätere Scheidung schaffen. Eine richterliche Regelung ist dabei nicht in allen Fällen nötig. Unser Merkblatt zeigt auf, in welchen Fällen eine richterlicher Regelung nötig und sinnvoll erscheint, und worin der Unterschied zwischen einer Regelung des Getrenntlebens vor dem Eheschutzgericht (Art. 175 und 176 ZGB) und der Ehetrennung nach Art. 117 und 118 ZGB besteht.