Strafverfahren

Das Vorverfahren, geführt von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Statthalteramt, endet mit einem Strafbefehl, einer Anklage vor Gericht, einer Einstellungsverfügung oder einer Nichtanhandnahmeverfügung. Wenn das Vorverfahren mit einer Anklage bzw. mit einer Einsprache gegen den Strafbefehl endet, geht die Verfahrens- und Kommunikationshoheit auf das zuständige Bezirksgericht über. Dieses bearbeitet den Fall und führt die erstinstanzliche Hauptverhandlung durch. Je nach beantragtem Strafmass entscheidet ein Einzelgericht oder ein Kollegialgericht. Das Einzelgericht beurteilt (§27 GOG):

  • Übertretungen
  • Einsprachen gegen Straf- und Einziehungsbefehle sowie gegen Entscheide auf Einziehung in Einstellungsverfügungen
  • Strafbare Handlungen, sofern die Staatsanwaltschaft folgendes beantragt:

    • eine Freiheitsstrafe unter bzw. bis zwölf Monate
    • keine freiheitsentziehende Massnahme
    • keine Verwahrung
    • keine Landesverweisung von mehr als 10 Jahren

In den übrigen Fällen entscheidet das Bezirksgericht in einer Besetzung von drei Richterinnen und Richtern als Kollegialgericht. Die Hauptverhandlungen sind - mit Ausnahme der Jugendstrafprozesse - grundsätzlich öffentlich und werden im Voraus auf der Homepage publiziert. In Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. 

Die Entscheide der ersten Instanz können mittels Berufung bzw. Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden (2. Instanz).

 

Haftverfahren

An den zwölf Bezirksgerichten amtet zudem je ein Zwangsmassnahmengericht, welches für die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungshaft, Sicherheitshaft sowie Ersatzmassnahmen zuständig ist.

 

Opfer in einem Strafverfahren

Wer als Opfer von einer Straftat betroffen ist, hat besondere Rechte und Anspruch auf Unterstützung. Gemäss der Definition im Opferhilfegesetz gilt als Opfer jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Homepage der Opferhilfestelle des Kantons Zürich.

 

Rechtsvertretung und amtliche Mandate

Hinweise zur unentgeltlichen Geschädigtenvertretung und zur amtlichen Verteidigung finden Sie im Merkblatt zur unenentgeltlichen Rechtspflege sowie in den Richtlinien für die Entschädigung solcher Mandate.

 

Vollzug im Falle eines Schuldspruchs

Für den Vollzug der Strafen und Massnahmen, ausgesprochen durch ein Gericht, ist der Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich zuständig.

 

Urteile

Auf unserer Homepage finden Sie strafrechtliche Inhalte insbesondere in der Entscheidsammlung der Zürcher Gerichte.