Strafrecht

Mit der Strafrechtspflege befassen sich erstinstanzlich die Bezirksgerichte. Das Zwangsmassnahmengericht am Bezirksgericht behandelt unter anderem Haftfälle.

 

Wer als Opfer von einer Straftat betroffen ist, hat besondere Rechte und Anspruch auf Unterstützung. Gemäss der Definition im Opferhilfegesetz (OHG) gilt als Opfer jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Homepage der Opferhilfestelle des Kantons Zürich.

 

Auf unserer Homepage finden Sie strafrechtliche Inhalte besonders in der Entscheidsammlung der Zürcher Gerichte. Weiter bieten wir Ihnen Hinweise zur unentgeltlichen Geschädigtenvertretung und zur amtlichen Verteidigung an, und zwar im Merkblatt zur unentgeltlichen Rechtspflege sowie in den Richtlinien für die Entschädigung solcher Mandate.