Schuldbetreibung und Konkurs
Das Schuldbetreibungsverfahren kommt bei sämtlichen Forderungen zur Anwendung, die auf Geldzahlung oder auf die Leistung einer Sicherheit gerichtet sind (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Im Rahmen dieses Verfahrens werden verschiedene Entscheide den Gerichten zugewiesen. Zu den wichtigsten gerichtlichen Verfahren finden Sie hier Informationen und Formulare. Für weitergehende Informationen zu den Aufgaben der Betreibungs- und Konkursämter beachten Sie bitte nachstehende Links.