Elterliche Obhut

Elterliche Obhut und elterliche Sorge sind nicht miteinander zu verwechseln: Auch wenn ein Elternteil die Obhut allein inne hat, üben die Eltern die elterliche Sorge im Regelfall gemeinsam aus.

Die elterliche Obhut ist die Befugnis, mit dem Kind zusammen zu wohnen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zu leben und sich um die alltäglichen Belange des Kindes zu kümmern. Wenn das Kind ganz überwiegend bei einem Elternteil wohnt, spricht man von alleiniger Obhut. Wohnt das Kind recht ausgiebig bei beiden Elternteilen, spricht man von geteilter oder alternierender Obhut. Hat ein Elternteil die alleinige Obhut inne, so befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes bei diesem Elternteil (Art. 25 ZGB). Bei alternierender Obhut müssen sich die Eltern darüber einigen, wo das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsicht hat. Am zivilrechtlichen Wohnsitz gehen die Kinder in der Regel in die Schule.

 

Mit Ausnahme des Wohnsitzes umschreibt "elterliche Obhut" damit faktisch nichts anderes als Betreuungsverantwortung. Auch derjenige Elternteil, der das Kind nach einer Trennung oder Scheidung nicht so oft bei sich hat, übt Betreuungsverantwortung aus, sobald das Kind bei ihm ist - unabhängig davon, welche Begriffe dafür verwendet werden ("alternierende Obhut" oder "Besuchsrecht" oder "persönlicher Verkehr"). Betreuungsverantwortung beinhaltet auch das Recht und die Pflicht, für die alltäglichen Bedürfnisse des Kindes angemessen zu sorgen, ohne dass der andere Elternteil in diese Alltagsentscheide einzubeziehen wäre. Jeder Elternteil hat sich sodann während der Betreuungsverantwortung des anderen grundsätzlich nicht in dessen Art der Betreuung einzumischen (z.B. Ernährung, Unternehmungen, alltägliche medizinische Versorgung etwa bei plötzlich autretender Erkältung, etc.). Selbstverständlich findet die Freiheit in der Ausübung der Betreuung dort ihre Grenze, wo das Kindeswohl dadurch gefährdet würde.

 

Eine alternierende Obhut stellt hohe Anforderungen an das Kind: Es muss zwischen zwei Wohnorten hin und her pendeln, es muss sich an zwei verschiedene Haushaltsordnungen halten etc. Auch die Anforderungen an die Eltern sind hoch, die die stetigen Wechsel organisieren und die wichtigen Informationen zu Schule, Hobbies etc. austauschen müssen. Es versteht sich von selbst, dass der Wunsch der Eltern, auch nach der Trennung möglichst viel Alltag mit dem Kind leben zu können, hinter das Kindeswohl zurückzutreten hat, wenn z.B. die neuen Wohnsituationen einen häufigen Wechsel des Kindes als für das Kind zu anstrengend und als nicht praktikabel erweist oder wenn das Kind dadurch ständig der Spannung eines von den Eltern noch nicht bewältigten Elternkonflikts ausgesetzt ist.