Teilzahlungen Gerichtskosten
Ist Ihnen die Begleichung der Forderung in einer einzigen Zahlung nicht möglich, können mittels Gesuch monatliche Teilzahlungen beantragt werden. Der Mindestbetrag ist abhängig von Ihrer finanziellen Situation. Grundsätzlich werden keine Teilzahlungen unter Fr. 50.- bewilligt.
Dauert die gewünschte Abzahlung länger als drei Jahre, ist dem Formular Ihre aktuelle Steuererklärung inklusive sämtlicher Hilfsblätter beizulegen. Ist bewegliches Vermögen vorhanden, ist die Forderung soweit möglich aus diesem zu begleichen.
Das ausgefüllte Gesuch muss nicht unterschrieben werden und ist via Kontaktformular einzureichen.
Teilzahlungen Bussen / Geldstrafen
Für Bussen / Geldstrafen gelten verkürzte Zahlungsfristen von einem bis sechs Monaten (Art. 35 Abs. 1 StGB).
Die Zahlungsfristen können grundsätzlich höchstens um das Doppelte ab Datum der Rechnungsstellung verlängert werden.