Verschollenerklärung

Bleiben vernünftige Zweifel am Tod einer verschwundenen Person, so kommt eine Verschollenerklärung in Betracht. Im Gegensatz zur gerichtlichen Feststellung des Todes ist ein Verschollenheitsverfahren erst nach Ablauf einer Frist zulässig. Die vermisste Person muss öffentlich aufgerufen werden sich zu melden. Und selbst nach Abschluss des Verfahrens ist eine Verschollenerklärung in ihren Wirkungen keineswegs der Feststellung des Todes gleichgestellt.

 

Ist daher in Würdigung aller Umstände der Tod einer Person als erwiesen zu betrachten, so ist eine blosse Verschollenerklärung unzulässig.