Betreibungsrechtliche Beschwerde

In einem Betreibungs- und Konkursverfahren ist meist der Bestand einer Forderung umstritten. Der Klärung dieses Punktes dienen der Rechtsvorschlag und die daran anschliessenden gerichtlichen Klagen.

 

Es kann aber auch vorkommen, dass die Vorgehensweise eines Betreibungs- oder Konkursamtes zu Diskussionen Anlass gibt, wie etwa bei einem Zuständigkeitskonflikt oder beim Streit über die Pfändbarkeit eines Vermögenswertes. Für solche Fälle sieht Art. 17 SchKG ein Beschwerdeverfahren vor. Die Bezirksgerichte des Kantons Zürich amten hier als untere kantonale Aufsichtsbehörden. Über Voraussetzungen und Verfahren einer Beschwerde gibt Ihnen unser Merkblatt Auskunft.