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*Eingaben mittels gewöhnlicher E-Mail sind nur in dringenden Fällen zulässig. Aus prozessrechtlichen Gründen muss die entsprechende Eingabe immer auch per Post mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Gewöhnliche E-Mail-Eingaben ohne nachfolgende rechtzeitige Sendung des Originals per Post entfalten keine Wirkung.
Informationen Coronavirus - Stand 1. Mai 2022
Verhandlungsbetrieb an den Gerichten
Die Gerichtsverhandlungen werden im Wesentlichen wieder ohne Einschränkungen durchgeführt.
Das Tragen einer Maske ist im ganzen Gerichtsgebäude freiwillig. Falls besonders gefährdete Personen dies wünschen, ist in Sitzungen und Verhandlungen auf Anordnung der Verfahrens- oder Sitzungsleitung eine Maske zu tragen.
Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zu Verhandlungen grundsätzlich weiterhin nicht zugelassen. Parteien, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu melden.