Medienportal
Das Obergericht des Kantons Zürich betreibt ein elektronisches Medienportal. Es beteiligen sich die Kammern des Obergerichts, das Handelsgericht des Kantons Zürich und die Bezirksgerichte des Kantons Zürich am Medienportal.
Auf dem Medienportal publizieren die Gerichte Informationen über die öffentlichen oder nur den akkreditierten Medienschaffenden zugänglichen Verhandlungen. Es werden zudem Dokumente zur Verfügung gestellt, welche den akkreditierten Medienschaffenden gemäss den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausgehändigt werden können (z.B. Anklageschriften).
Akkreditierte Medienschaffende können einen persönlichen Zugang beantragen. Es gelten zusammengefasst folgende Voraussetzungen (siehe für die Einzelheiten Reglement Medienportal):
- Bereits erfolgte Akkreditierung
- Regelmässige Berichterstattung über Verfahren und Verhandlungen der Zürcher Gerichte (i.d.R. mindestens 10 publizierte Beiträge der / des Medienschaffenden pro Jahr)
- Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung
Pro Medium (z.B. Zeitung XY) werden i.d.R. maximal zwei Medienschaffende zugelassen.
Vorgehen für den Antrag Zulassung Medienportal
Bitte Formular Zulassung Medienportal und Mustervereinbarung ausfüllen und mit Beilagen dem Obergericht einreichen.
Fragen zum Medienportal
Bei Fragen zum Medienportal wenden Sie sich bitte an die Medienstelle des Obergerichts (Tel: 044 257 92 88).