Rechtsauskunft

Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Bülach

Wann
 
Montag: 14 bis 17.30 Uhr
Freitag: 14 bis 16.30 Uhr
Berechtigt                      Einwohnerinnen und Einwohnder des Bezirks Bülach, betreffend arbeitsrechtliche Fragen auch Personen mit Arbeitsort im Bezirk.
Inhalt

Wir erteilen unentgeltliche Rechtsauskunft im Zivilrecht.

Keine Rechtsauskunft erteilen wir für:

  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV)
  • Baurecht
  • allgemeines öffentliches Recht
  • laufende Gerichtsverfahren

Die erteilten Auskünfte sind unverbindlich.

DauerMaximal 15 Minuten (Bitte halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.)
Mietrecht

 
Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Auskünfte zur Verfügung: Montag bis Freitag, 14 bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33
 Für Fragen zu AHV, IV: Sozialversicherungsanstalt Zürich
Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung (ALV): Regionales Arbeitsvermittlungszentrum