Aufsichtskommission über Rechtsanwälte
Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte besteht aus je sieben vom Obergericht und von der Anwaltschaft gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber führen die juristische Kanzlei. An den Entscheiden der Aufsichtskommission wirken je nach Verfahrensgegenstand drei bis sieben Mitglieder mit.
Die Aufsichtskommission beaufsichtigt Personen, die im Kanton den Anwaltsberuf ausüben. Sie ist insbesondere dafür zuständig, das Zürcher Anwaltspatent zu entziehen, ein Anwaltsregister, eine öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA und ein Anwaltsverzeichnis zu führen, Disziplinarverfahren durchzuführen sowie über die Entbindung vom Berufsgeheimnis zu entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen der Aufsichtskommission in der Regel einmal monatlich stattfinden und sich Beschlüsse (mit Ausnahme von vorsorglichen bzw. dringlichen Geschäften) dementsprechend verzögern können. Es sind folgende Sitzungstermine angesetzt:
2026: 2. Juli; 3. September; 1. Oktober; 5. November; 3. Dezember
Gesuche um Eintragung in das kantonale Anwaltsregister, die Liste gemäss Art. 28 BGFA oder das Anwaltsverzeichnis, die spätestens am Donnerstag in der Woche vor der Sitzung der Aufsichtskommission vollständig vorliegen, werden voraussichtlich am Sitzungstermin behandelt.
Kontaktdaten
Adresse
Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte
Hirschengraben 15
8001 Zürich
044 257 92 21
Briefpost
Postfach
8021 Zürich
Öffnungszeiten Telefon
Montag bis Freitag
8 bis 11.45 Uhr
Es werden keine Rechtsauskünfte erteilt.
Mitglieder
Präsident
Oberrichter Dr. Eric Pahud
Vizepräsidentin
Oberrichterin lic. iur. Eleonora Lichti Aschwanden
Mitglieder
Rechtsanwalt Dr. Georg Rauber
Leitende Oberstaatsanwältin lic. iur. Susanne C. Leu
Rechtsanwältin lic. iur. Ingrid Indermaur
Rechtsanwalt Dr. Dominik Vock
Oberrichter lic. iur. Christoph Spiess
Ersatzmitglieder
Oberrichter lic. iur. Roland Schmid
Rechtsanwalt Dr. Thomas Sprenger
Oberrichter lic. iur. Stefan Volken
Oberrichter lic. iur. et phil. Daniel Glur
Rechtsanwältin lic. iur. Marisa Bützberger
Rechtsanwalt lic. iur. Simon Bachmann
Oberrichterin lic. iur. Susanne Fuchs
Juristisches Sekretariat
Gerichtsschreiberin Dr. Diana Oser
Gerichtsschreiberin lic. iur. Bigna Grauer
Gerichtsschreiberin MLaw Corinne Gurtner
Gerichtsschreiber Dr. Stefan Jaissle
Gerichtsschreiberin lic. iur. Sascha Kümin Grell
Gerichtsschreiberin MLaw Karin Fischli
Gerichtsschreiberin MLaw Sira Bachmann
Rechtsgrundlagen
Anwaltsregister
Das Anwaltsregister des Kantons Zürich, die Anwaltsliste gemäss Art. 28 BGFA sowie das Anwaltsverzeichnis gemäss § 16 AnwG/ZH werden einmal monatlich auf der Website aktualisiert.
- Anwaltsregister gemäss Art. 5 ff. BGFA
- Anwaltsliste gemäss Art. 28 BGFA (EU/EFTA/UK-Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte)
- Anwaltsverzeichnis gemäss § 16 AnwG/ZH (ausschliesslich beratende Anwaltstätigkeit, d.h. keine forensische Anwaltstätigkeit)
- Anwaltsregister anderer Kantone
Merkblätter und Checklisten
1. Eintragungen
1.1 Eintragung in das Anwaltsregister gemäss Art. 5 ff. BGFA
1.2.1 Eintragung in die Anwaltsliste gemäss Art. 28 BGFA (EU/EFTA)
1.2.2 Eintragung in die Anwaltsliste gemäss Art. 28 BGFA (UK)
1.3.1 Eintragung in das Anwaltsregister gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. a BGFA (Eignungsprüfung)
1.3.2 Eintragung in das Anwaltsregister gemäss Art. 30 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 BGFA
1.3.3 Muster für Aufstellung anwaltliche Tätigkeit im Schweizer Recht nach Art. 30 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 BGFA
1.4 Eintragung in das Anwaltsverzeichnis gemäss Art. 16 AnwG (beratende Tätigkeit)
1.5 Wiedereintragung in das kantonale Anwaltsregister gemäss Art. 5 ff. BGFA
1.6 Eintragung in das Anwaltsregister gemäss Art. 5 ff. BGFA (Kantonswechsel)
1.7 Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (BHV-1)
2. Weitere Registergeschäfte
2.1 Adressmutation
2.2 Unabhängigkeit
2.3 Anwaltstätigkeit an Privatadresse
2.4 Löschung
3. Anwaltskörperschaften
3.1 Anwaltskörperschaft Checkliste
3.2 Anwaltskörperschaft / Berufshaftpflichtversicherung Körperschaft (BHV-2a)
3.3 Anwaltskörperschaft / Berufshaftpflichtversicherung Versicherung (BHV-2b)
3.4 Anwaltskörperschaft / Beschluss betr. Registereintrag
3.5 Anwaltskörperschaft / Beschluss betr. interdisziplinäre Anwaltskörperschaften
4. Berufsregeln / Verzeigung
5. Entbindung von Berufsgeheimnis
5. Checkliste Entbindung Berufsgeheimnis
6. Berufshaftpflicht
6.1 Berufshaftpflichtversicherung / Anwalt (BHV-1)
6.2 Berufshaftpflichtversicherung / Körperschaft (BHV-2a)
6.3 Berufshaftpflichtversicherung / Versicherung für Anwaltskörperschaft (BHV-2b)
7. Disziplinarzeugnis / Bestätigung
VRG-Revision per 1. Januar 2027 (DigiLex)
Am 1. Januar 2027 treten die Änderungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) vom 30. Oktober 2023 und die Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen im Kanton Zürich (VEVV) vom 26. Juni 2024 in Kraft (Regierungsratsbeschluss Nr. 715/2025 vom 2. Juli 2025). Von der Änderung betroffen sind Verfahren im Geltungsbereich des VRG und damit insbesondere auch Verfahren vor der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte (vgl. § 26, 37 und 38 AnwG).
Der Rechtsverkehr zwischen den Anwältinnen und Anwälten einerseits und der Aufsichtskommission anderseits hat ab 1. Januar 2027 zwingend ausschliesslich elektronisch zu erfolgen.
Die Aufsichtskommission hat mit Beschluss vom 7. Mai 2026 die Plattform justitia.swiss als den für sie massgeblichen Kanal für elektronische Verfahrenshandlungen bestimmt. Damit sie die Registerdaten der Anwältinnen und Anwälte rechtzeitig ergänzen und die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr per 1. Januar 2027 umsetzen kann, hat die Aufsichtskommission die Anwaltschaft gleichzeitig postalisch aufgefordert, sich als Anwalt bzw. Anwältin auf der produktiven Plattform justitia.swiss zu registrieren und der Aufsichtskommission bis spätestens 1. September 2026 die Adresse auf justitia.swiss (achtstellige, alphanumerische Zeichenfolge, auf der Plattform justitia.swiss "Zustelladresse" genannt) auf dem hierfür vorgesehenen Web-Formular mitzuteilen.
Die Aufsichtskommission wird vor dem 1. Januar 2027 keine Zustellungen auf der Plattform justitia.swiss vornehmen oder entgegennehmen. Nicht betroffen von der Änderung des VRG sind Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten des Kantons Zürich.
Bitte registrieren Sie sich direkt über den Link im persönlichen Begleitschreiben bzw. auf der produktiven Plattform justitia.swiss (Button "Login Pilot") und nicht auf der Testumgebung (roter Button "Login Test"). Hierfür bedarf es vorgängig der Registrierung bei AGOV:
- Registrierung bei AGOV (Registrierungslevel AGOV-300 mittels Videoidentifikation unter Vorlage eines amtlichen Ausweises)
- Registrierung auf der Plattform justitia.swiss
- Meldung der Adresse auf Plattform justitia.swiss an die Aufsichtskommission via Web-Formular
Für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Plattform ist der Support von justitia.swiss zuständig:
- Website: Support für die Plattform justitia.swiss
- E-Mail: support_justitia@elca-services.com
- Telefon: 0800 800 030
Meldung der Adresse auf justitia.swiss
Dokumente
- Beschluss der Aufsichtskommission vom 7. Mai 2026
- FAQ der Staatskanzlei für die Anwaltschaft
- nVRG
- nVEVV
- Anleitung für Registrierung auf AGOV und Plattform justitia.swiss sowie Rückmeldung an AK
Weiterführende Links
- VRG ZH
- Login auf AGOV
- Support AGOV
- Login auf Plattform justitia.swiss
- Support Plattform justitia.swiss
- User Guide Profil