Aufgaben
Das Handelsgericht des Kantons Zürich ist ein Fachgericht und die einzige zuständige Instanz für bestimmte besondere Streitigkeiten im Kanton Zürich zuständig.
Es setzt sich zurzeit aus acht Oberrichterinnen und Oberrichtern sowie 70 Handelsrichterinnen und Handelsrichtern zusammen. Für die Behandlung einzelner Rechtsstreitigkeiten wird es mit zwei Oberrichterinnen bzw. Oberrichtern sowie drei Handelsrichterinnen bzw. Handelsrichtern besetzt, sofern es nicht als Einzelgericht entscheidet.
Die Oberrichterinnen und Oberrichtern sind Berufsrichter/innen, während die nebenamtlich tätigen Handelsrichterinnen und Handelsrichter Personen mit vertiefter Sachkunde aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit sind.
Die Handelsrichterinnen und Handelsrichter kommen aus folgenden Bereichen:
- Banken und Versicherungen
- Revisions- und Treuhandwesen
- Baugewerbe und Architektur
- Chemie, Pharmazeutik und Drogerie
- Lebensmittel- und Genussmittelindustrie und -handel
- Maschinen- und Elektroindustrie
- Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
- Übersee- und Grosshandel sowie Spedition
- Textilindustrie und -handel
- und aus vielen weiteren Branchen.
Das Zusammenwirken von Berufs- und Fachrichtern ermöglicht dank erhöhter Sach- und Fachkunde eine sachgerechte und rasche Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten, was für den Wirtschaftsstandort Zürich bzw. die Schweiz von grosser Bedeutung ist.