Rechtsauskunft
Unentgeltliche Sprechstunde für die Bevölkerung des Bezirkes Meilen
Montag und Mittwoch telefonisch (058 111 21 21), jeweils von 14 bis 16 Uhr.
Den Ratsuchenden wird nur Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen gegeben. Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien- und Erbrecht sowie betreffend summarisches Verfahren erteilt.
Mietrechtliche Anfragen werden am Freitag, 16 bis 17 Uhr, von der Schlichtungsbehörde in Mietsachen telefonisch beantwortet (058 111 21 21).
In anderen Rechtsgebieten (z.B. Steuer-, Sozialversicherungs-, Ausländer- oder Baurecht sowie allgemein im öffentlichen Recht) werden keine Auskünfte erteilt.
Pro Auskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich so vor, dass Ihre Anfrage innert dieser Zeit beantwortet werden kann.
Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und die Abwägung des Prozessrisikos kann nicht vorgenommen werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an juristische Beratungsstellen oder patentierte Rechtsanwälte.
Die Auskünfte der unentgeltlichen Sprechstunde haben keinen bindenden Charakter, sondern stellen die Meinung des die Auskunft erteilenden Gerichtsangestellten dar. Das Gericht wird durch dessen Einschätzung nicht verpflichtet.
Wie finden Sie einen Rechtsanwalt?
Das Bezirksgericht Meilen darf Ihnen keine Empfehlungen für Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte abgeben. Der Zürcher Anwaltsverband unterstützt Rechtssuchende bei der Suche nach einer passenden Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Für Informationen über den Beizug einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts sowie über die unentgeltlichen Rechtsauskunftsstellen des Zürcher Anwaltsverbandes können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Sekretariat des Zürcher Anwaltsverbandes:
Telefon: 044 211 51 81
E-Mail: sekretariat@zav.ch
Adresse: Bahnhofstrasse 61, Postfach 7675, 8023 Zürich
Homepage: www.zav.ch