Benefits

Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte bieten ihren Mitarbeitenden ein sicheres, sinnstiftendes und gesundes Arbeitsklima sowie diverse Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Vorteile einer Anstellung bei uns vor.

Work Life Balance

Die Arbeit an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten ist anspruchsvoll und herausfordernd. Ein optimaler Ausgleich zwischen Privatleben und Beruf ist daher entscheidend. Die Gerichte legen Wert darauf, ihren Mitarbeitenden diesen Ausgleich zu ermöglichen. Insbesondere wird auch in Kaderpositionen Teilzeitarbeit angeboten. So gibt es bei den Richterstellen Teilzeitwahlpensen und dank der neuen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitspensen können auch vollamtliche Richterinnen und Richter eine bestimmte Zeit in Teilzeit arbeiten.

Entscheiden statt Streiten

Unsere Mitarbeitenden berichten immer wieder, dass die Arbeit an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten äusserst sinnstiftend ist. Ein funktionierendes Rechtssystem ist ein Grundpfeiler für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Mit Ihrer Mitarbeit bei uns tragen Sie somit tagtäglich zu einer funktionierenden Gesellschaft bei. 

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

«Wer rastet, rostet». Dieses Motto gilt nicht nur für die physische Gesundheit, sondern auch für die berufliche Weiterentwicklung. Um unseren Berufsalltag erfolgreich zu meistern, sind immer wieder neue Fähigkeiten und Kenntnisse gefragt. Angepasste Vorschriften, Normen und Abläufe sowie Veränderungen der technischen Rahmenbedingungen und Hilfsmittel stellen laufend neue Anforderungen an uns. Gleichzeitig werden die Zusammenarbeit und die Kommunikation durch die zunehmenden Vernetzung immer komplexer und anspruchsvoller. Flexibilität und Reflexionsfähigkeit sind zwei zentrale Kompetenzen, die uns heute durch ein erfolgreiches und erfülltes Berufsleben tragen. Profunde fachliche Kenntnisse und gleichzeitig eine hohe Lern- und Veränderungsbereitschaft leisten einen weiteren Beitrag. 

Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung und ermöglichen Ihnen neue Impulse. Dazu steht Ihnen mit der Abteilung Personal und Bildung intern eine kompetente Ansprechstelle zur Verfügung, die ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot bereithält. Dazu gehören Einführungskurse, Interdisziplinäre Tagungen, Abteilungs- oder Teamweiterbildungen, das Richterportfolio, Retraiten, Coachings, Beratungen sowie das Abdecken von individuellen Weiterbildungsbedürfnissen bei externen Stellen. Den Gerichtsmitarbeitenden stehen zudem die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten der kantonalen Verwaltung offen. 

Zusätzlich stellen die Zürcher Zivil- und Strafgerichte den Auditorinnen und Auditoren sowie den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern mit AUDJS ein fundiertes Ausbildungssystem zur Verfügung.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Personal und Bildung gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!

Unbezahlter Urlaub

Soweit es die betrieblichen Bedürfnisse zulassen, können Beschäftigte an den Gerichten unbezahlten Urlaub beziehen. Dies gilt sowohl zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Anwaltsprüfung als auch für frischgebackene Mütter und Väter.

Home Office

Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende können, sofern es die betrieblichen Möglichkeiten zulassen, wöchentlich bis zu zwei Tage im Homeoffice arbeiten. 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind das wichtigste Kapital unserer Organisation. Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte bieten verschiedene Massnahmen im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) an. Dazu gehören insbesondere gesundheitsförderliche Anstellungsbedingungen, Personal- und Führungsentwicklung, ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot (insbesondere die Kursreihe «Fokus Gesundheit»), bedarfsgerechte Coachings und die Bereitstellung von ergonomischem Büromobiliar.

Bei einer längerdauernden Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsbeeinträchtigung bieten wir eine individuelle Begleitung durch ein externes Case Management. Wir lassen unsere Mitarbeitenden, die infolge Krankheit oder Unfall eine schwierige Zeit durchmachen, nicht im Regen stehen!

Ausserdem bestehen an den Zürcher Zivil- und Strafgerichten unterschiedliche Sportangebote (z.B. der Justitia-Cup oder bike-to-work) sowie weitere gesellige Anlässe (Weihnachtsessen, Jass-Turniere, Apéros etc.).

Lunch-Checks

Alle Beschäftigten der Zürcher Zivil- und Strafgerichte haben die Möglichkeit, eine Lunch-Check-Karte zu beantragen. Vollzeitbeschäftigte haben monatlich Anspruch auf eine Gutschrift von 250 Franken, wovon 125 Franken durch den Arbeitgeber aufgebracht werden. Mit der Lunch-Check-Karte können Sie schweizweit in mehr als 9000 Gastronomiebetrieben bezahlen.

Einige Gerichte haben zudem eine interne Cafeteria, in der ebenfalls mit der Lunch-Check-Karte bezahlt werden kann.

Handy Abos

Die kantonale Verwaltung (inklusive der Gerichte) hat mit Swisscom einen Mobilfunkvertrag ausgehandelt. Dadurch profitieren alle unbefristet angestellten Beschäftigten der Bezirksgerichte und des Obergerichts von günstigen Mobilfunk-Konditionen. Pro Person können zwei Abos sowie je fünf Multi-Device-SIM-Karten abgeschlossen werden.

Flottenrabatte

Obwohl die Zürcher Zivil- und Strafgerichte keine Flottenrabatt-Vereinbarungen mit Anbietern von Privatwagen abgeschlossen haben, gewähren viele Autohändler einen Rabatt beim Kauf von Neuwagen.