Verwaltungskommission
Die Verwaltungskommission ist das strategische Führungsorgan des Obergerichts. Ihr obliegt die gesamte Justizverwaltung und die Rechtsprechung in Justizverwaltungssachen. Wo das Obergericht zweitinstanzliche kantonale Aufsichtsbehörde ist, überwacht die Verwaltungskommission die allgemeine Geschäftsführung der unterstellten Behörden; sie kann Weisungen erlassen und disziplinarische Massnahmen anordnen.
Ihr unterstellt sind das Notariats- und das Betreibungsinspektorat, welche die unmittelbare Aufsicht über die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter bzw. über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter ausüben.
Die Verwaltungskommission verkehrt mit den Direktionen des Regierungsrates und den für die Gerichte zuständigen Kommissionen des Kantonsrates und nimmt zu Gesetzgebungsvorlagen des Bundes und des Kantons Zürich Stellung. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Erteilung des Anwaltspatentes und der Wahlfähigkeitszeugnisse für Notare und Betreibungsbeamte.
Aufgaben
Die Verwaltungskommission behandelt:
- Beschwerde gegen Kosten- und verfahrensleitende Entscheide der Schlichtungsbehörde nach GIG;
- Beschwerden gegen Erlasse des Verwaltungsgerichts;
- Aufsichtsbeschwerden gegen aufsichtsrechtliche Beschwerdeentscheide der Bezirksgerichte (ausgenommen Beschwerdeentscheide gemäss SchKG);
- Schiedsgerichtssachen (Art. 179 Abs. 2 und Art 193 Abs. 1 und 2 IPRG; Art. 356 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a und b ZPO);
- Nachträgliche Gesuche um Stundung und Erlass von Verfahrenskosten.