Aufgaben
Die I. Strafkammer behandelt:
altrechtlich (vorbehältlich Art. 449, 450, 452, 453 StPO):
die Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte, der Gerichtsvorstände, der Einzelrichter und der Jugendgerichte.
neurechtlich:
- amten als Berufungsgericht gemäss StPO und als Berufungsinstanz gemäss JStPO;
- strafrechtliche Verfahren gemäss § 212 GOG;
- Revisionsgesuche betreffend Entscheide, die vor dem 1.1.2011 gefällt wurden.