E-Mail und elektronischer Rechtsverkehr
Da Eingaben und Anträge per einfacher E-Mail den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen und zudem keine ausreichende Datensicherheit gewährleisten, können sie nicht entgegengenommen werden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben können den Gerichten elektronisch zugestellt werden. Für eine formgültige Eingabe müssen sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Text-Dokumente im PDF-Format einreichen.
- Eingaben mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen. Beilagen müssen nicht signiert werden.
(Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen) - Übermittlung über eine anerkannte Zustellplattform.
(www.privasphere.com, www.incamail.com) - Senden an eine publizierte Behördenadresse.
(Adressen kantonale Gerichte)
Die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs sind in der Übermittlungsverordnung und im Reglement des Obergerichts betreffend elektronischer Rechtsverkehr im Zivil- und Strafprozess geregelt. Auf der Webseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements können Sie sich umfassend informieren.
Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Zustellung an ein Gericht nur über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellungen im Sinne der erwähnten Verordnung gültig vorgenommen werden kann. Zustellungen über den Weg eines normalen oder elektronisch signierten E-Mails müssen zurückgewiesen werden und entfalten keine Rechtswirkung.