Aufgaben
Die I. Zivilkammer behandelt
altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):
- die beim Obergericht als einziger kantonaler Instanz anhängig gemachten Zivilprozesse;
- die Berufungen gegen Urteile der Einzelrichter in Ehesachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft;
- die Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte;
- die Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte;
- die Gesuche um Wiederherstellung (Revision) gegenüber ihren Urteilen und Beschlüssen;
- die Rekurse
- gegen Verfügungen der Einzelrichter in Ehesachen (Eheschutz) und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft,
- gegen Verfügungen der Einzelrichter im summarischen Verfahren (Eherecht; eingetragene Partnerschaft),
- gegen Verfügungen der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren (Eherecht, eingetragene Partnerschaft),
- gegen Verfügungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und der Bezirksgerichte, mit Ausnahme der Nachlass-, Stundungs- und Sanierungssachen sowie der Rekurse gegen Entscheide der erstinstanzlichen Aufsichtsbehörden,
- gegen der Berufung unterliegende Urteile der Einzelrichter in Ehrsachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft, der Bezirksgerichte und der Arbeitsgerichte, wenn sie nur mit Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsbestimmungen angefochten werden.
neurechtlich
- die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Arbeitsgerichte;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide übriges Ehe- und Familienrecht;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide im Eheschutz und in Verfahren gemäss Art. 305 ZPO;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide in Personen- und Familienstandssachen;
- die Berufungen und Beschwerden in Kinderbelangen - selbständige Klagen;
- die Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide;
- die Beschwerden gegen Entscheide des Vollstreckungsgerichts.
sowie
altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):
die Rekurse gegen die Beschlüsse der Anklagekammer;
neurechtlich
- Erstinstanzliche Zivilprozesse;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide Eherecht;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide in Sachen der eingetragenen Partnerschaft betreffend Auflösung / Ungültigkeit;
- die Berufungen gegen vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidungen);
- die Berufungen und Beschwerden gegen Bezirksgerichtsentscheide (Zivilprozesse);
- die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im ordentlichen Verfahren;
- die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im vereinfachten Verfahren;
- übrige Berufungs- und Beschwerdegeschäfte (Zivilsachen);
- die Beschwerden und Revisionsgesuche in Schiedsgerichtssachen (Art. 356 Abs. 1 lit. a ZPO)
- die Revision von erstinstanzlichen Entscheiden am Obergericht;
- die Revision von Berufungs- und Beschwerdeentscheiden;
- zivilrechtliche Verfahren gemäss § 212 GOG.