Aufgaben

Die I. Zivilkammer behandelt

altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):

  1. die beim Obergericht als einziger kantonaler Instanz anhängig gemachten Zivilprozesse;
  2. die Berufungen gegen Urteile der Einzelrichter in Ehesachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft;
  3. die Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte;
  4. die Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte;
  5. die Gesuche um Wiederherstellung (Revision) gegenüber ihren Urteilen und Beschlüssen;
  6. die Rekurse
    1. gegen Verfügungen der Einzelrichter in Ehesachen (Eheschutz) und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft,
    2. gegen Verfügungen der Einzelrichter im summarischen Verfahren (Eherecht; eingetragene Partnerschaft),
    3. gegen Verfügungen der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren (Eherecht, eingetragene Partnerschaft),
    4. gegen Verfügungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und der Bezirksgerichte, mit Ausnahme der Nachlass-, Stundungs- und Sanierungssachen sowie der Rekurse gegen Entscheide der erstinstanzlichen Aufsichtsbehörden,
    5. gegen der Berufung unterliegende Urteile der Einzelrichter in Ehrsachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft, der Bezirksgerichte und der Arbeitsgerichte, wenn sie nur mit Bezug auf die Kosten- und Entschädigungsbestimmungen angefochten werden.

neurechtlich

  1. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Arbeitsgerichte;
  2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide übriges Ehe- und Familienrecht;
  3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide im Eheschutz und in Verfahren gemäss Art. 305 ZPO;
  4. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide in Personen- und Familienstandssachen;
  5. die Berufungen und Beschwerden in Kinderbelangen - selbständige Klagen;
  6. die Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide;
  7. die Beschwerden gegen Entscheide des Vollstreckungsgerichts.

sowie

altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):
die Rekurse gegen die Beschlüsse der Anklagekammer;

neurechtlich

  1. Erstinstanzliche Zivilprozesse;
  2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide Eherecht;
  3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide in Sachen der eingetragenen Partnerschaft betreffend Auflösung / Ungültigkeit;
  4. die Berufungen gegen vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidungen);
  5. die Berufungen und Beschwerden gegen Bezirksgerichtsentscheide (Zivilprozesse);
  6. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im ordentlichen Verfahren;
  7. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im vereinfachten Verfahren;
  8. übrige Berufungs- und Beschwerdegeschäfte (Zivilsachen);
  9. die Beschwerden und Revisionsgesuche in Schiedsgerichtssachen (Art. 356 Abs. 1 lit. a ZPO)
  10. die Revision von erstinstanzlichen Entscheiden am Obergericht;
  11. die Revision von Berufungs- und Beschwerdeentscheiden;
  12. zivilrechtliche Verfahren gemäss § 212 GOG.