Datenschutzerklärung

1. Allgemein

Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte (nachfolgend: Zürcher Gerichte) schützen die Persönlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer ihrer Internetseite (www.gerichte-zh.ch) gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007.

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Bestimmungen gelten für alle Bearbeitungen von Personendaten, die über die Internetseite www.gerichte-zh.ch erfolgen. Ausgenommen davon sind Datenbearbeitungen im Rahmen der rechtsprechenden Tätigkeit der Zürcher Gerichte.

3. Verantwortlichkeit

Die Zürcher Gerichte entscheiden über Zweck und Mittel für die Datenbearbeitung. Nutzerinnen und Nutzer, die Fragen zum Schutz ihrer Personendaten haben, können sich an das Generalsekretariat des Obergerichts wenden:

Obergericht des Kantons Zürich
Generalsekretariat
Postfach
8021 Zürich
Kontaktformular

Diese Stelle beschränkt sich auf Fragen des Schutzes von Personendaten im Zusammenhang mit der Internetseite www.gerichte-zh.ch. Sie erteilt weder Auskünfte über laufende Gerichtsverfahren noch allgemeine Rechtsauskünfte.

4. Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung

Im Rahmen der Gerichtsverfahren richten sich die Bestimmungen zu Datenbearbeitungen nach den spezialgesetzlichen Bestimmungen (vgl. § 2b Abs. 1 IDG). Im Bereich der Justizverwaltung richten sich die Bestimmungen nach dem IDG, soweit Spezialgesetze keine Regelungen enthalten (§ 2b Abs. 2 IDG). 

Wenden sich Nutzerinnen und Nutzer von sich aus und freiwillig an die Zürcher Gerichte und teilen sie dabei per E-Mail, über ein Online-Formular oder auf anderem Weg Personendaten mit, gilt dies als Einwilligung in die Datenbearbeitung gemäss § 9 Abs. 1 IDG.

5. Bearbeitung von Personendaten

5.1 Automatisch gesammelte Personendaten
Bei der Benutzung der Internetseite der Zürcher Gerichte werden bestimmte Daten automatisch in den Logdateien des Servers gespeichert:
•    IP-Adresse
•    Datum und Uhrzeit des Zugriffs
•    aufgerufene Seiten
•    Browser-Typ, -Version und -Sprache
•    Betriebssystem
•    zuvor besuchte Internetseite (falls vorhanden)
Diese Informationen werden zu Sicherheitszwecken, zu statistischen Zwecken, zur Verbesserung der Internetseite und zur Aufdeckung von Missbrauch gesammelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben oder mit anderen Datenbanken zusammengeführt. Sie werden spätestens nach 30 Tagen gelöscht.

5.2. Cookies
Die Internetseite der Zürcher Gerichte verwendet ausschliesslich temporäre Cookies (Sitzungscookies), die für die Anzeige und allgemeine Funktionsweise der Internetseite unerlässlich sind. Diese Cookies werden automatisch gelöscht, sobald Nuterinnen und Nutzer die Internetseite verlassen. Die Internetseite der Zürcher Gerichte verwendet keine Cookies zur Verfolgung des Nutzerverhaltens.
Cookie-Einstellungen

5.3. Formulare
Wendet sich eine Nutzerin oder ein Nutzer per E-Mail, über ein Formular oder über einen anderen Weg an die Zürcher Gerichte, werden die mitgeteilten Daten (Name, E-Mail-Adresse, Anliegen etc.) gespeichert. Diese Daten werden zu keinem anderen Zweck als zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Sie können aus Gründen der Rückverfolgung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gespeichert werden. Sie werden nach Bearbeitung der Anfrage und/oder spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

6. Bekanntgabe an Dritte

Die Zürcher Gerichte geben Personendaten nur dann Dritten bekannt, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht oder dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist oder wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer der Internetseite der Zürcher Gerichte einer Übertragung der Daten zugestimmt hat.

7. Aufbewahrungsdauer

Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung der verfolgten Zwecke (bspw. Beantwortung eines Anliegens) erforderlich ist oder gemäss den gesetzlich vorgesehenen Fristen.

8. Sicherheitsmassnahmen

Die Zürcher Gerichte ergreifen geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität der Internetseite und der über diese Internetseite bearbeiteten Personendaten sicherzustellen.

9. Rechte der Nutzerinnen und Nutzer

Nutzerinnen und Nutzer können gemäss IDG gegenüber dem Verantwortlichen (siehe vorne, Ziff. 3) mehrere Rechte geltend machen. Sie haben insbesondere das Recht auf:
•    Auskunft über erhobene Daten (§ 20 Abs. 1 und 2 IDG)
•    Berichtigung oder Löschung von unrichtigen Daten (§ 21 Abs. 1 lit. a IDG)
Diese Rechte können entsprechend § 2b Abs. 1 IDG nicht im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden.

10. Externe Dienstleistungen

Auf der Internetseite der Zürcher Gerichte können Angebote externer Anbieter eingebunden sein (bspw. Online-Karten, Dokumentenbetrachter). Bei der Verwendung dieser Dienstleistungen können Personendaten gemäss der Datenschutzpolitik der externen Anbieter beschafft werden. Die Zürcher Gerichte achten darauf, die Zahl der verwendeten Tools auf jene zu beschränken, die für die Information der Öffentlichkeit notwendig sind.

11. Änderung der Datenschutzerklärung

Die Zürcher Gerichte können diese Datenschutzerklärung jederzeit abändern. Es ist die auf dieser Internetseite veröffentlichte Version massgebend.

14. Juli 2026