Anstellung als Auditorin oder Auditor
Für an einer Justizlaufbahn Interessierte stehen am Bezirksgericht Uster regelmässig freie Auditorenstellen zur Verfügung (12 bis 15 pro Jahr).
Eine Anstellung dauert 12 bis 14 Monate und wird an das Nettojahr zum Erwerb des Rechtsanwaltpatents im Kanton Zürich vollumfänglich angerechnet.
Im Rahmen des Gerichtspraktikums erhalten Sie einen umfassenden Einblick in alle Tätigkeitsbereiche des Bezirksgerichts Uster.
Ihre vielfältigen Aufgaben:
- Vorbereitung diverser Verhandlungen für das Einzelgericht, zunächst unter Anleitung, so bald wie möglich eigenständig.
- Abklären von diversen Rechtsfragen.
- Teilnahme und Protokollführung an den Verhandlung am Einzel- und Kollegialgericht.
- Aktive Teilnahme an Beratungen und Vergleichsfindungen anlässlich dieser Verhandlungen.
- Unterstützung der Richter/innen bzw. Gerichtsschreiber/innen bei der Redaktion von Entscheidbegründungen.
- Erteilen von Rechtsauskünften.
- Mitwirkung in der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen.
Im Übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen (LS 211.23).
Bewerber/innen mit ausländischem Studienabschluss beachten bitte insbesondere § 2, wonach entsprechende Interessenten/innennur zu einem Auditorat zugelassen werden können, wenn sie über ausreichende Rechtskenntnisse im schweizerischen und kantonalzüricherischen Recht, die zur Arbeit für die juristische Kanzlei befähigen, verfügen.
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Bewerbung:
Sind Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung per Post (Emailzustellungen werden derzeit nicht berücksichtigt und bleiben unbeantwortet) an die Leitende Gerichtsschreiberin, Andrea Zogg, und legen Sie insbesondere die folgenden Unterlagen bei:
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Lebenslauf
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Nachweis Abschluss des Masters of Law (Diplom oder Screenshot mit Statusmeldung: Studium erfolgreich abgeschlossen)
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Notenblatt mit allen Noten zu Bachelor und Master
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Maturitätszeugnis
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Arbeitszeugnisse & aktuelle Zwischenzeugnisse
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Handlungsfähigkeitszeugnis (Kopie genügt, nicht älter als ein Jahr)
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Auszug aus dem Strafregister (Kopie genügt, nicht älter als ein Jahr)
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Angabe zu möglichem Antrittszeitpunkt
Im Hinblick auf eine direkte Protokollierung während den Verhandlungen weisen wir Bewerberinnen und Bewerber darauf hin, dass eine speditive Maschinenschreibweise (Zehnfingersystem) vorausgesetzt wird. Eine Bescheinigung wird derzeit aber nicht verlangt.
Die Leitende Gerichtsschreiberin wird sich bei Bedarf an die Bewerbenden wenden. Bisweilen ist mit einer Reaktionszeit von drei Wochen zu rechnen.
Wir danken für das entsprechende Verständnis.