Rechtsauskunft am Bezirksgericht Zürich

Internet-Infos zu einzelnen Rechtsgebieten

 

Für den Internet-Auftritt der Zürcher Gerichte werden die Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten zentral für alle Bezirksgerichte bearbeitet. Sie finden die aktualisierten Infos auf dieser Website in der Rubrik "Themen".



Bitte beachten:


Die unentgeltlichen Rechtsauskunftsstellen des Bezirksgerichts Zürich befinden sich vorübergehend an unserem neuen Standort im Airgate Business Center, Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich-Oerlikon:

- Rechtsauskunftsstelle für Mietrecht (ab 27. März 2023)
- Rechtsauskunftsstelle für Arbeitsrecht (ab 29. März 2023)
- Rechtsauskunftsstelle für Familienrecht (ab 7. April 2023)

 

 

 

Rechtsauskunft zu Ehe und eingetragener Partnerschaft

Zeiten:

vor Ort: Dienstag, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr (in den Rechtsauskunftsräumlichkeiten an der

Thurgauerstr. 40, 8050 Zürich, Anmeldung an der Empfangsloge)
 

Telefonisch: Freitag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr (unter der Telefonnummer 058 111 65 65).

 

Für wen?:

Für Personen, die im Bezirk, d.h. in der Stadt Zürich wohnen.

Nur in deutscher Sprache.

Nur solange beim Gericht kein familienrechtliches Verfahren hängig ist.

Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.

 

Rechtsauskunft des Arbeitsgerichts

Zeiten:
vor Ort: Montag, 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr (in den Rechtsauskunftsräumlichkeiten an der Thurgauerstr. 40, 8050 Zürich, Anmeldung an der Empfangsloge)
Telefonisch: Montag, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag, 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
(unter der Telefonnummer 058 111 60 06)
Für wen?:
Für Auskunftssuchende zu einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsort, Sitz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder Wohnort der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers in der Stadt Zürich.
Es kann keine Auskunft betreffend öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse erteilt werden (falls Sie mit einer Verfügung angestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ombudsstelle [für die Stadt Zürich beispielsweise: Ombudsstelle der Stadt Zürich]).
Es können keine Fragen zum Sozialversicherungsrecht beantwortet werden (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, IV, Pensionskasse, etc.).
Nur in deutscher Sprache.
Nur solange (beim Friedensrichteramt oder beim Gericht) kein Verfahren hängig ist.
Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.

Rechtsauskunft in Mietsachen

Zeiten:
vor Ort: Mittwoch, 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr (in den Rechtsauskunftsräumlichkeiten an der Thurgauerstr. 40, 8050 Zürich, Anmeldung an der Empfangsloge)
(ohne Voranmeldung; es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen)
Telefonisch: Montag, 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr (unter der Telefonnummer 058 111 74 74).
Für wen?:
Für Personen, die im Bezirk, d.h. in der Stadt Zürich eine Immobilie gemietet oder vermietet haben.
Nur in deutscher Sprache.
Nur solange bei Schlichtungsbehörde und Mietgericht kein Verfahren hängig ist.
Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.