Formular Privatkonkurs / Insolvenzerklärung

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Sektion Merkblätter

Merkblatt Privatkonkurs (Bezirksgericht Zürich; nur für Personen mit Wohnsitz in Zürich)

Zur Abgabe der Insolvenzerklärung ist es erforderlich, dass Sie persönlich (mit oder ohne Begleitung) zu nachfolgenden Zeiten erscheinen:

08.00 Uhr bis 11.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

mit folgenden Unterlagen:

  • Insolvenzerklärungsformular (abrufbar unter www.gerichte-zh.ch -> Themen -> Betreibung und Konkurs -> Formulare)
  • gültige(r) Pass, ID oder Aufenthaltsbewilligung
  • aktueller Betreibungsregisterauszug  (dieser muss die letzten zwei Jahre umfassen; bei Wohnsitzwechseln innerhalb dieser zwei Jahre ist zusätzlich ein Auszug der früheren Betreibungsämter einzureichen)
  • Kostenvorschuss von CHF 1'800 in bar (weitere Vorschüsse werden je nach den entstehenden Kosten später vom zuständigen Konkursamt erhoben)

Bitte beachten Sie, dass bei unvollständigen Unterlagen Ihre Insolvenzerklärung nicht bearbeitet werden kann.

Für allfällige Fragen, Unklarheiten oder weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter 058 111 73 00 zur Verfügung.

Konkurs- und Nachlassgericht Zürich
Wenigstrasse 30
8004 Zürich
Tel. 058 111 73 00

Merkblatt Insolvenzerklärung Verein

"Ihr" Verein kann die Konkurseröffnung bewirken, indem er beim Konkursgericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen vollständig beim Konkursgericht einzureichen:

  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds,
  • einen Auflösungsbeschluss der Vereinsversammlung, sofern nicht die Statuten dem Vorstand eine selbständige Kompetenz zur Abgabe der Insolvenzerklärung einräumen,
  • eventuell einen gültigen Beschluss des Vorstands über die Abgabe der Insolvenzerklärung, sofern ihn die Statuten hierzu ermächtigen,
  • die Statuten des Vereins,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums, sofern der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist,
  • eine Erklärung, ob der Verein Grundstückseigentümer (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Bitte erstellen Sie für die eingereichten Unterlagen ein Verzeichnis.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Insolvenzerklärung Stiftung

“Ihre" Stiftung kann die Konkurseröffnung bewirken, indem sie beim Konkursgericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen beim Konkursgericht einzureichen:

  • einen Auflösungsbeschluss des obersten Stiftungsorgans,
  • einen der Insolvenzerklärung zustimmenden Beschluss der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Stiftung Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Insolvenzerklärung Kollektivgesellschaft

“Ihre" Kollektivgesellschaft kann die Konkurseröffnung bewirken, indem sie beim Konkursgericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zufolge Insolvenz sämtlicher Gesellschafter,
  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Gesellschafters,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Insolvenzerklärung Kommanditgesellschaft

“Ihre" Kommanditgesellschaft kann die Konkurseröffnung bewirken, indem sie beim Konkursgericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zufolge Insolvenz sämtlicher Gesellschafter (Komplementäre und Kommanditäre),
  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Gesellschafters,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung bei einer Aktiengesellschaft (AG)

1.  Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung)

"Ihre" Aktiengesellschaft ist überschuldet. Sie wollen daher die Überschuldung der Gesellschaft beim Konkursgericht anzeigen (so genannte Bilanzdeponierung, s. Art. 725b OR). Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen vollständig dem Konkursgericht einzureichen:

  • eine ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied,
  • einen gültigen Mehrheitsbeschluss des Gesamtverwaltungsrats, in dem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde,
  • je ein von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied unterzeichneter aktueller Zwischenabschluss zu Veräusserungs- und Fortführungswerten,
  • einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung des einzureichenden Zwischenabschlusses; bei offensichtlicher Überschuldung kann in der Regel auf die Prüfung des Abschlusses verzichtet werden,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Bitte erstellen Sie für die eingereichten Unterlagen ein Verzeichnis.

Werden die Unterlagen nicht vollständig eingereicht, kann die Überschuldung nicht überprüft und auf das Begehren muss deshalb nicht eingetreten werden.

2.  Insolvenzerklärung

"Ihre" Gesellschaft kann die Konkurseröffnung auch beantragen, indem sie beim Gericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Sofern Sie von dieser Möglichkeit der Konkurseröffnung Gebrauch machen wollen, sind beim Konkursgericht folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Verwaltungsrats,
  • ein vom Notar öffentlich beurkundeter Beschluss, in welchem die Generalversammlung die Zahlungsunfähigkeit feststellt, die Abgabe der Insolvenzerklärung beim Konkursgericht beschliesst und den Verwaltungsrat beauftragt, beim Konkursgericht die Auflösung der Gesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit zu beantragen,
  • ein Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim zuständigen Gericht in bar oder auf das entsprechende Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.  Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung)

"Ihre" GmbH ist überschuldet. Sie wollen daher die Überschuldung der Gesellschaft beim Konkursgericht anzeigen (so genannte Bilanzdeponierung, s. Art. 820 in Verbindung mit Art. 725b OR). Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen vollständig dem Konkursgericht einzureichen:

  • eine ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder von allen Gesellschaftern,
  • einen gültigen Mehrheitsbeschluss der Geschäftsführung, in dem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde,
  • je ein von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer unterzeichneter aktueller Zwischenabschluss zu Veräusserungs- und Fortführungswerten,
  • einen Bericht eines zugelassenen Revisors über die Prüfung des einzureichenden Zwischenabschlusses,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Bitte erstellen Sie für die eingereichten Unterlagen ein Verzeichnis.

Werden die vorstehenden Unterlagen nicht vollständig eingereicht, so kann die Überschuldung nicht überprüft und auf das Begehren muss deshalb nicht eingetreten werden.

2.  Insolvenzerklärung

"Ihre" GmbH kann die Konkurseröffnung beantragen, indem sie beim Gericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Sofern Sie von dieser Möglichkeit der Konkurseröffnung Gebrauch machen wollen, sind beim Konkursgericht folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Geschäftsführers oder aller Gesellschafter,
  • ein vom Notar öffentlich beurkundeter Beschluss, in welchem die Gesellschafterversammlung die Zahlungsunfähigkeit feststellt, die Abgabe der Insolvenzerklärung beim Konkursgericht beschliesst und den Geschäftsführer beauftragt, beim Konkursgericht die Auflösung der Gesellschaft infolge Zahlungsunfähigkeit zu beantragen,
  • ein Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Gesellschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

Merkblatt Überschuldungsanzeige und Insolvenzerklärung bei einer Genossenschaft

1.  Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung)

"Ihre" Genossenschaft ist überschuldet. Sie wollen daher die Überschuldung der Genossenschaft beim Konkursgericht anzeigen (so genannte Bilanzdeponierung, s. Art. 903 OR). Hierzu haben Sie die folgenden Unterlagen vollständig dem Konkursgericht einzureichen:

  • eine ausdrückliche Überschuldungsanzeige, unterzeichnet von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsmitglied,
  • einen gültigen Mehrheitsbeschluss der Gesamtverwaltung, in dem die Anzeige der Überschuldung beschlossen wurde,
  • ein von einem vertretungsberechtigten Verwaltungsmitglied unterzeichneter aktueller Zwischenabschluss zu Veräusserungswerten,
  • einen Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Genossenschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Bitte erstellen Sie für die eingereichten Unterlagen ein Verzeichnis.

Werden die vorstehenden Unterlagen nicht vollständig eingereicht, so kann die Überschuldung nicht überprüft und auf das Begehren muss deshalb nicht eingetreten werden.

2.  Insolvenzerklärung

"Ihre" Genossenschaft kann die Konkurseröffnung auch beantragen, indem sie beim Gericht eine Insolvenzerklärung gestützt auf Art. 191 SchKG abgibt. Sofern Sie von dieser Möglichkeit der Konkurseröffnung Gebrauch machen wollen, sind beim Konkursgericht folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine ausdrückliche Insolvenzerklärung eines vertretungsberechtigten Verwaltungsmitglieds,
  • ein Auflösungsbeschluss, mit welchem die Generalversammlung die Zahlungsunfähigkeit feststellt, die Abgabe der Insolvenzerklärung beim Konkursgericht beschliesst und die Verwaltung beauftragt, beim Konkursgericht die Auflösung der Genossenschaft infolge Zahlungsunfähigkeit zu beantragen,
  • ein Handelsregisterauszug neuesten Datums des Handelsregisteramts des Kantons Zürich,
  • eine Erklärung, ob die Genossenschaft Grundstückseigentümerin (z.B. Liegenschaften, Stockwerkeigentum, Baurechte) ist oder nicht. Liegt Grundstückseigentum vor, so sind die Standorte dieser Grundstücke (Adresse: Strasse, Ort und Kanton) zu nennen.

Für die Kosten einer allfälligen Konkurseröffnung ist beim Konkursgericht in bar oder auf dessen Postkonto ein Barvorschuss von CHF 1'800.– zu leisten.

Erst bei Vorliegen dieser Unterlagen und nach Leistung des Kostenvorschusses erfolgt die Konkurseröffnung.

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