Auflösungskonvention (ausführlich)

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Merkblätter / Checklisten

Checkliste Auflösungskonvention

In einer Auflösungskonvention sind u.a. folgende Punkte zu regeln:

1. Unterhaltsbeiträge (Art. 34 PartG).

2. Ob und wie sich die Unterhaltsbeiträge der Teuerung anpassen. Zur Bestimmung des aktuellen Teuerungsstandes beachten Sie bitte den Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik.

3. Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wer bleibt drin, wer zieht aus und bis wann? Muss der Mietvertrag übertragen oder ein Wohnrecht begründet werden (Art. 32 PartG)?

4. Vermögensrechtliche Auseinandersetzung:

  • Bankkonti, Wertschriften etc.
  • Zuteilung von Liegenschaften
  • Aufteilung von Mobiliar und Hausrat
  • Zuteilung von Autos
  • Wer übernimmt offene Kredite (insbesondere die Hypotheken) und andere Schulden?
  • Pensionskassenvorbezüge
  • Aufteilung von Guthaben der dritten Säule
  • Lebensversicherungen

5. Wer bezahlt noch offene Steuern?

6. Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) (Art. 33 PartG; Art. 122-124 ZGB).

7. Gerichtskosten und gegenseitige Entschädigungen für das Gerichtsverfahren. Beachten Sie auch unser Merkblatt zur unentgeltlichen Prozessführung.

8. Saldoklausel („Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind die Parteien vollständig auseinandergesetzt.“)

Werden Unterhaltsbeiträge vereinbart, sind zudem festzuhalten (Art. 282 und 307 ZPO):

9. Die finanziellen Grundlagen der Vereinbarung (Einkommen, Vermögen und Schulden beider Gesuchsteller)

10. Eine Aufstellung des Notbedarfes (Wohnungsmiete, Krankenkasse, Berufsauslagen, Versicherungsbeiträge, Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge, Schulungskosten für Kinder, grössere Auslagen für Arzt oder Betreuung von Familienangehörigen, etc.). Ausgenommen sind die Kosten für Nahrung, Kleidung, Wäsche, Körper- und Gesundheitspflege.

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