Scheidungsgründe
Das geltende Recht kennt zwei unterschiedliche Arten der Scheidung, die Scheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 111 f. ZGB) und die Scheidung auf Klage eines Ehegatten nach zweijährigem Getrenntleben (Art. 114 ZGB) oder aus schwerwiegenden Gründen (Art. 115 ZGB).